Erziehungsbeistandschaft / §30 SGB VIII
Als ambulante Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer:innen unterstützen wir Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre bei der Bewältigung von unterschiedlichen Herausforderungen des Erwachsen werdens. Wir nehmen eure Wünsche und Ziele ernst, erarbeiten mit euch gemeinsam Lösungen und besprechen die Wege zu deren Erreichung. Euer soziales Umfeld, eure Familien und Freunde etc. beziehen wir dabei ein, wenn ihr es wünscht und es sinnvoll ist.
Der Antrag für die Erziehungsbeistandschaft erfolgt über die für euch zuständige ASD-Abteilung des Jugendamts.
Familienhilfe/ §31 SGB VIII
Als Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützen wir Familien mit Kindern in ihren Erziehungsaufgaben. Wir unterstützen sie bei der Bewältigung von Alltagskonflikten, familiären Krisen und entwickeln gemeinsam Lösungen und Wege, um verschiedenartige Belastungen abzubauen. Über allem steht das Ziel, über Hilfe zur Selbsthilfe zu erreichen, dass die Familienmitglieder selbständig ihren Alltag ohne Unterstützung von außen gestalten können.
Der Antrag für die Sozialpädagogische Familienhilfe erfolgt über die zuständige ASD-Abteilung des Jugendamts.